Wann sind Umsätze steuerbar?
Grundsätzlich unterscheidet man bei der Umsatzsteuer zwischen steuerbaren und nicht steuerbaren Umsätzen. Ist ein Umsatz nicht steuerbar, kann er auch nicht besteuert werden.
Merke: Die Begriffe steuerbar und steuerpflichtig dürfen nicht verwechselt werden. Ein steuerbarer Umsatz liegt vor, wenn das UStG Anwendung findet. Anschließend entscheidet sich, ob der Umsatz eventuell steuerfrei ist.
Prinzipiell gibt es drei Möglichkeiten für einen steuerbaren Umsatz, die in § 1 Abs. 1 UStG dargestellt werden.
Steuerbar gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG
Darunter fallen sämtliche Lieferungen und sonstige Leistungen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Lieferung oder sonstige Leistung
- vom Unternehmer gem. § 2 UStG ausgeführt
- im Rahmen seines Unternehmens
- im Inland
- gegen Entgelt
Sollte nur eine dieser Voraussetzungen nicht gegeben sein, so ist der Umsatz nicht steuerbar gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG.
Steuerbar gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG
Handelt es sich beim vorliegenden Umsatz um die Einfuhr eines Gegenstandes aus einem Dritt- ins Inland, so ist der Umsatz steuerbar gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG.
Steuerbar gem. § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG
Handelt es sich um einen innergemeinschaftlichen (ig) Erwerb gem. § 1a Abs. 1 UStG, so wird der Umsatz steuerbar gem. § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG. Ein ig Erwerb ist gegeben, wenn ein Gegenstand gegen Entgelt aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet in das Inland gelangt.
(Stand: 26.02.2024)