Übersicht über die neuen Einkommensteuertarife 2023 und 2024

Die Einkommensteuertarife für 2023 und 2024 stehen fest! Hier ein Überblick für Sie!

Beim Einkommensteuertarif (§ 32a EStG) wird der Grundfreibetrag angehoben, die Tarifeckwerte werden verschoben.

Zum 01.01.2023 wurde der Grundfreibetrag auf 10.908 EUR angehoben. Für 2024 wird eine weitere Anhebung auf 11.604 EUR vorgeschlagen.

Die sogenannten Tarifeckwerte werden entsprechend der erwarteten Inflation „nach rechts“ verschoben. Das bedeutet: Der Spitzensteuersatz 2023 greift nun bei 62.810 EUR statt bisher 58.597 EUR. Im Jahr 2024 soll er ab 66.761 EUR gelten.

Die Tarifeckwerte zur “Reichensteuer” bleiben unverändert.

 Bisher20232024
Eingangssteuersatz10.348 EUR bis 14.926 EUR10.909 EUR bis 15.999 EUR11.605 EUR bis 17.005 EUR
Progressionsphase14.927 EUR bis 58.596 EUR16.000 EUR bis 62.809 EUR17.006 EUR bis 66.760 EUR
Spitzensteuersatz (42 %)ab 58.597 EURab 62.810 EURab 66.761 EUR
“Reichensteuer” (45 %)ab 277.826 EURab 277.826 EURab 277.826 EUR
Diese Einkommensteuertarife gelten ab 2023 und 2024.

(Stand: 02.02.2023)

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