Steuerliche Maßnahmen im Koalitionsvertrag

- Einführung eines sog. “Investitions-Boosters” in Form einer degressiven Abschreibung auf Ausrüstungsinvestitionen von 30 % für die Jahre 2025 bis 2027.
- Senkung der Körperschaftsteuer ab dem 01.01.2028.
- Verbesserung Optionsmodell für Personengesellschaften (Wahlrecht zur Körperschaftsteuer)
- Körperschaften und Personengesellschaften sollen sukzessive auf die Selbstveranlagung umgestellt werden.
- Die Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen soll zur Mitte der Legislatur gesenkt werden.
- Überstundenzuschläge, die über die tariflich vereinbarte bzw. an Tarifverträgen orientierte Vollzeitarbeit hinausgehen, sollen steuerfrei gestellt werden.
- Wenn Arbeitgeber eine Prämie zur Ausweitung der Arbeitszeit von Teilzeit auf Vollzeit zahlen, soll diese steuerlich begünstigt werden.
- Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet, soll sein Gehalt bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei erhalten.
- Die Entfernungspauschale soll ab dem Jahr 2026 bereits vom ersten Kilometer an 38 Cent betragen.
- Eine Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge soll eingeführt werden.
- Die Bruttopreisgrenze für die steuerliche Förderung von E-Fahrzeugen als Dienstwagen soll auf 100.000 Euro erhöht werden.
- Elektroautos sollen bis zum Jahr 2035 von der Kfz-Steuer befreit sein.
- Die Übungsleiterpauschale soll auf 3.300 Euro und die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro angehoben werden.
- Der Umsatzsteuersatz für Speisen in der Gastronomie soll zum 01.01.2026 dauerhaft auf 7 % reduziert werden.
- Sachspenden an gemeinnützige Organisationen sollen möglichst weitgehend umsatzsteuerbefreit sein.
- Auf die verpflichtende Ausgabe von Kassenbons soll verzichtet werden.
- Für Geschäfte mit einem jährlichen Umsatz von über 100.000 Euro soll ab dem 01.01.2027 eine Registrierkassenpflicht eingeführt werden.
- Die Erhöhung der Luftverkehrsteuer soll zurückgenommen werden.
- Die Agrardiesel-Rückvergütung soll wieder vollständig eingeführt werden.
- Zum 01.01.2026 soll eine “Frühstart-Rente” eingeführt werden. Für jedes Kind vom 6. bis zum 18. Lebensjahr, das eine Bildungseinrichtung in Deutschland besucht, sollen pro Monat 10 Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot eingezahlt werden. Der in dieser Zeit angesparte Betrag kann anschließend ab dem 18. Lebensjahr bis zum Renteneintritt durch private Einzahlungen bis zu einem jährlichen Höchstbetrag weiter bespart werden.
(Stand: 27.05.2025)