Grünes Licht für eingekürzten Entwurf: Steuerfortentwicklungsgesetz beschlossen

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Kindergeld, Kinderfreibetrag, Grundfreibetrag, Solidaritätszuschlag – mit diesen Anpassungen soll das Steuerfortentwicklungsgesetz die kalte Progression ausgleichen.

Einen Tag nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat am 20.12.2024 dem Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG) zugestimmt. Mit den Maßnahmen soll unter anderem die „kalte Progression“ ausgeglichen werden. Folgende Regelungen wurden nun verabschiedet:

  • Anhebung Kindergeld ab 01.01.2025 von 250 auf 255 € monatlich
  • Anhebung Kindergeld ab 01.01.2026 auf 259 € monatlich
  • Anhebung Grundfreibetrag um 312 auf 12.096 € im Jahr 2025
  • Anhebung Grundfreibetrag ab 2026 um weitere 252 auf 12.348 €
  • Anpassung der übrigen Eckwerte des Einkommensteuertarifs
  • Anhebung Kinderfreibetrag für den VZ 2025 um 60 auf 6.672 €
  • Anhebung Kinderfreibetrag ab dem VZ 2026 um 156 auf 6.828 €
  • Anhebung Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag für den VZ 2025 und ab 2026

Die weiteren, im ursprünglichen Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen wurden nicht mehr umgesetzt. Das betrifft u. a. die folgenden Regelungen:

  • Überführung der Steuerklassen III und V in das sog. Faktorverfahren
  • Reform der Sammelabschreibungen (5.000 Euro, 3 Jahre)
  • Fortführung der degressiven Abschreibung im Zeitraum 2025 bis 2028
  • Einführung einer neuen Sonderabschreibung für reine Elektro-Fahrzeuge

(Stand: 22.01.2025)