Steueränderungen 2026: Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

Mit dem 01.01.2026 sind zahlreiche steuerliche Änderungen in Kraft getreten, die sowohl Arbeitnehmer als auch Unternehmen betreffen. Nachfolgend ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen:
Einkommensteuer und Lohnsteuer
Der Grundfreibetrag steigt auf 12.348 Euro (bisher 12.096 Euro).
Der Spitzensteuersatz greift erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 69.799 Euro (bisher 68.430 Euro).
Der Kinderfreibetrag erhöht sich auf 3.414 Euro je Elternteil.
Das Kindergeld steigt pro Kind auf 259 Euro monatlich.
Die Freigrenzen für den Solidaritätszuschlag werden angehoben.
Beim Splittingverfahren wird der Zuschlag erst ab einer Einkommensteuer von 40.700 Euro (bisher 39.900 Euro) erhoben, ansonsten ab 20.350 Euro (bisher 19.950 Euro).
Anhebung der Höchstbeträge für Parteispenden
Der Höchstbetrag des Spendenabzugs für Zuwendungen an politische Parteien wird von 1.650 Euro auf 3.300 Euro erhöht.
Änderungen bei der Vorsorgepauschale
Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung werden von den Versicherungsunternehmen elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt und dem Arbeitgeber automatisiert bereitgestellt. Die bisherige Mindestvorsorgepauschale entfällt.
Ehrenamt und Übungsleiter
Der Übungsleiterfreibetrag steigt auf 3.300 Euro, die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro. Prämienzahlungen der Stiftung Deutsche Sporthilfe, die für Platzierungen bei Olympischen oder Paralympischen Spielen gewährt werden, werden von der Einkommensteuer befreit.
Rentner und Erwerbstätigkeit
Rentner, die über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten, können bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen. Diese Einnahmen unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt.
Entfernungspauschale
Die Entfernungspauschale wird ab dem ersten Kilometer auf 0,38 Euro erhöht.
Mobilitätsprämie
Mit der Aufhebung der zeitlichen Befristung der Mobilitätsprämie sollen Steuerpflichtige mit geringeren Einkünften auch nach 2026 weiter die Mobilitätsprämie erhalten.
Doppelte Haushaltsführung im Ausland
Als Unterkunftskosten können die tatsächlichen Aufwendungen für die Nutzung der Unterkunft angesetzt werden. Für eine Wohnung im Ausland gilt ein Höchstbetrag von 2.000 Euro, was dem doppelten Inlandsbetrag entspricht.
Umsatzsteuer
Zum 01.01.2026 wird die Steuerlagerregelung im Umsatzsteuerrecht ersatzlos aufgehoben. Das betrifft insbesondere die steuerfreie Lieferung bestimmter Wirtschaftsgüter aus Steuerlagern. Die Umsatzsteuer auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (mit Ausnahme der Abgabe von Getränken) wird dauerhaft auf 7 % gesenkt.
Förderung von Elektrofahrzeugen und Dienstwagen
Die steuerliche Förderung betrieblich genutzter Elektrofahrzeuge wird ausgeweitet. Die Bruttolistenpreisgrenze bei der Dienstwagenbesteuerung beträgt nun 100.000 Euro. Ab 2026 ändern sich die lohnsteuerlichen Regelungen für vom Arbeitgeber getragene Stromkosten für dienstliche Kraftfahrzeuge.
Abschreibungen
Für die Jahre 2025 bis 2027 wird eine degressive Abschreibung von 30 % eingeführt. Für ausschließlich elektrisch betriebene Fahrzeuge, die zwischen dem 01.07.2025 und 31.12.2027 angeschafft werden, gibt es eine arithmetisch-degressive Abschreibung.
Die Abschreibung erfolgt in festen Staffelsätzen:
75 % im Anschaffungsjahr, 10 % im ersten Folgejahr, 5 % im zweiten und dritten Folgejahr, 3 % im vierten und 2 % im fünften Folgejahr.
E-Sport als neuer gemeinnütziger Zweck
E-Sport (“elektronischer Sport”) wird als neuer gemeinnütziger Zweck gefördert.
(Stand: 15.01.2025)


