Regierungsentwurf: Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm

Am 04.06.2025 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionsprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland beschlossen. Mit den vorgesehenen steuerlichen Änderungen sollen wachstumswirksame Investitionen angeschoben werden.
Die Entlastungen sollen sich in den Veranlagungsjahren 2025 bis 2029 mit insgesamt knapp 46 Mrd. Euro Steuermindereinnahmen auswirken. Konkret finden sich in dem Entwurf folgende Maßnahmen:
- Wiedereinführung der degressiven Abschreibung (AfA) für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 30.06.2025 und vor dem 01.01.2028 angeschafft oder hergestellt wurden, mit einem Prozentsatz, der höchstens das Dreifache des linearen AfA-Satzes – maximal 30 % – beträgt (sog. Investitions-Booster).
- Schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes von aktuell 15 % in fünf Schritten auf:
- 2028: 14 %
- 2029: 13 %
- 2030: 12 %
- 2031: 11 %
- 2032: 10 %
- Für Einzel- und Mitunternehmer soll der Thesaurierungssteuersatz für nicht entnommene Gewinne von derzeit 28,25 % in drei Stufen auf 27 % (VZ 2028/2029), 26 % (VZ 2030/2031) und 25 % (ab dem VZ 2032) gesenkt werden. Durch diese Maßnahme soll weiterhin eine Belastungsneutralität zwischen Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften sichergestellt werden.
- Sonder-Abschreibung für neu angeschaffte Elektrofahrzeuge, die zum Anlagevermögen gehören und nach dem 30.06.2025 und vor dem 01.01.2028 angeschafft werden:
- im Jahr der Anschaffung: 75 %
- im zweiten Jahr: 10 %
- im dritten Jahr: 5 %
- im vierten Jahr: 5 %
- im fünften Jahr: 3 %
- im sechsten Jahr: 2 %
- Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze auf 100.000 Euro (bisher 70.000 Euro) bei der Dienstwagenbesteuerung von Elektrofahrzeugen, bei Anschaffung nach dem 30.06.2025.
- Verbesserungen bei der Forschungszulage durch Ausweitung der förderfähigen Aufwendungen um einen pauschalierten Betrag für zusätzliche Gemeinkosten und sonstige Betriebskosten für nach dem 31.12.2025 begonnene Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Anhebung der maximalen Bemessungsgrundlage auf 12 Mio. Euro im Wirtschaftsjahr.
Diese Reglungen wurden im Bundestag am 26.06.2025 verabschiedet. Das Gesetzesvorhaben wird voraussichtlich am 11.07.2025 im Bundesrat verhandelt. Es gibt bereits eine grundsätzliche Einigung zwischen der Bundesregierung und den Ländern, wie die entstehenden Mindereinnahmen kompensiert werden sollen.
(Stand: 10.07.2025)