Steuerliche Entlastungen für Betroffene des Hochwassers
Starkregen und Überschwemmungen haben in den vergangenen Wochen in vielen Regionen Deutschlands zu enormen Schäden geführt.
Laut Mitteilung des Finanzministeriums Baden-Württemberg vom 04.06.2024 werden die Finanzämter alle ihnen zur Verfügung stehenden steuerlichen Maßnahmen ausschöpfen, um den vom Hochwasser betroffenen Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen entgegenzukommen.
Konkrete Erleichterungen sind zum Beispiel angepasste steuerliche Vorauszahlungen oder die Stundung von fälligen Einkommen-, Körperschaft- oder Umsatzsteuerbeträgen. In begründeten Fällen ist es außerdem möglich, Vollstreckungen aufzuschieben, ohne dass dafür Säumniszuschläge gezahlt werden müssen. Alle Betroffenen können sich demnach direkt an das jeweils zuständige Finanzamt wenden.
(Stand: 03.07.2024)