Bei überfälligen Rechnungen können Unternehmen normalerweise frei entscheiden, ob Sie hinsichtlich der weiteren Bearbeitung selber tätig werden oder ein Inkassounternehmen bzw. einen Rechtsanwalt einschalten wollen.

Anders sieht die Rechtslage dagegen bei Steuerberatern und Rechtsanwälten aus.

Nach § 49b Absatz 4 BRAO dürfen Rechtsanwälte bzw. Rechtsanwaltsgesellschaften nur dann Inkassounternehmen mit der weiteren Bearbeitung der offenen Forderung beauftragen, wenn eine ausdrückliche schriftliche Einwilligung des Mandanten vorliegt oder die Forderung bereits rechtskräftig festgestellt ist. Vor einer eventuellen Einwilligung des Mandanten ist dieser vorher über die Informationspflicht des Rechtsanwalts gegenüber dem Inkassounternehmen aufzuklären.

Da in den meisten Fällen im Vorfeld keine solche Einwilligung eingeholt wird und im Nachhinein meist nicht mehr zu erhalten ist, scheidet die Variante, ein Inkassobüro mit der weiteren Bearbeitung einer überfälligen Forderung zu beauftragen für die meisten Rechtsanwälte in der Praxis aus.

Es bleibt dann nur noch die Möglichkeit, einen anderen auf Forderungsmanagement spezialisierten Rechtsanwalt einzuschalten. Dies ist nach o.g. Vorschrift problemlos möglich ohne dass spezielle Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Praktisch analog verhält sich die rechtliche Situation bei Steuerberatern bzw. Steuerberatungsgesellschaften (§ 64 Absatz 2 StBerG).

Der Unterschied besteht lediglich darin, dass Steuerberater theoretisch die Angelegenheit wahlweise einem anderen Steuerberater oder einem anderen Rechtsanwalt zur weiteren Bearbeitung übertragen könnten ohne dass besondere Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

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Die KMP Treumania GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft ist bundesweit tätig insbesondere auf dem Gebiet des anwaltlichen Forderungsmanagements. Besonderer Wert wird dabei darauf gelegt, offene Forderungen nicht nur unter juristischen Aspekten zu bearbeiten, sondern auch wirtschaftliche Überlegungen mit einzubeziehen. So wird regelmäßig bereits in einem sehr frühen Stadium die Bonität des Schuldners sehr genau geprüft. Hieraus wird dann gemeinsam mit dem Gläubiger die weitere Vorgehensweise individuell abgestimmt.