Insbesondere in wirtschaftlich schwierigen Zeiten kommt es zunehmend dazu, dass Schuldner Ihre Rechnungen entweder gar nicht oder nur sehr schleppend begleichen.

Vielfach wird von Unternehmern dabei der Fehler gemacht, dass dies zunächst gar nicht entsprechend wahrgenommen wird.

Oftmals wird dies erst dann wirklich erkannt, wenn die finanzierende Bank Probleme macht, weil angeblich die bereitgestellte Kreditlinie ständig überzogen wäre. Bei einer genaueren Untersuchung der Angelegenheit stellt sich dann meist heraus, dass das Unternehmen sehr hohe Außenstände hat.

Wenn vergleichsweise hohe Außenstände vorliegen, die schon die Liquidität merklich beeinträchtigen, liegt das meist daran, dass kein straffes Forderungsmanagement in dem betreffenden Unternehmen vorliegt.

Ein straffes Forderungsmanagement beginnt nach unserer Erfahrung bereits bei Vertragsabschluss. D.h. man sollte in Abhängigkeit vom Auftragsvolumen darüber nachdenken, vorab Auskünfte über die Bonität des potentiellen Kunden einzuholen. Sehr wichtig ist auch, eindeutige und später beweisbare Vereinbarungen zu treffen. Die Praxis zeigt sehr oft, dass man später vor Gericht steht, im Recht ist, jedoch den Sachverhalt dem Richter gegenüber nicht beweisen kann, weil entweder keine schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden oder keine Zeugen vorhanden sind.

Sofern man ein Geschäft eingegangen ist und auch erfolgreich abgewickelt hat, ist ein konsequentes Mahnwesen unumgänglich. Dies beginnt bereits mit dem zeitnahen Versand einer inhaltlich und formal korrekten Rechnung. Ferner muss unbedingt sichergestellt sein, dass die Geldeingänge regelmäßig und systematisch ausgewertet werden, so dass in regelmäßigen Abständen automatisch Erinnerungs- und Mahnschreiben versandt werden.

Leider wird auch trotz dieser Maßnahmen ein gewisser Prozentsatz die Rechnung nicht begleichen. Für diese Fälle sollte man sich rechtzeitig überlegen, welche Handlungsmöglichkeiten bestehen.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Forderung gleich abzuschreiben, die Beitreibung der Forderung weiterhin selber zu bearbeiten, die Angelegenheit an ein Inkassounternehmen abzugeben oder einen Rechtsanwalt einzuschalten.

Welche Variante die Beste ist kann nur im Einzelfall beurteilt werden. Wir raten im Allgemeinen dazu, Forderungen nicht leichtfertig abzuschreiben, sondern die Angelegenheit erst von einem externen Fachmann prüfen zu lassen.

KMP Treumania GmbH
Rechtsanwaltsgesellschaft
Herr RA/STB Johannes C. Achter
Hochweg 17
93049 Regensburg
Tel. 0800/7855788
Fax 0800/7855789
Email: ra@kmp-treumania.de
Internet: www.kmp-treumania.de

Die KMP Treumania GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft ist bundesweit tätig insbesondere auf dem Gebiet des anwaltlichen Forderungsmanagements. Besonderer Wert wird dabei darauf gelegt, offene Forderungen nicht nur unter juristischen Aspekten zu bearbeiten, sondern auch wirtschaftliche Überlegungen mit einzubeziehen. So wird regelmäßig bereits in einem sehr frühen Stadium die Bonität des Schuldners sehr genau geprüft. Hieraus wird dann gemeinsam mit dem Gläubiger die weitere Vorgehensweise individuell abgestimmt.

Bei überfälligen Rechnungen können Unternehmen normalerweise frei entscheiden, ob Sie hinsichtlich der weiteren Bearbeitung selber tätig werden oder ein Inkassounternehmen bzw. einen Rechtsanwalt einschalten wollen.

Anders sieht die Rechtslage dagegen bei Steuerberatern und Rechtsanwälten aus.

Nach § 49b Absatz 4 BRAO dürfen Rechtsanwälte bzw. Rechtsanwaltsgesellschaften nur dann Inkassounternehmen mit der weiteren Bearbeitung der offenen Forderung beauftragen, wenn eine ausdrückliche schriftliche Einwilligung des Mandanten vorliegt oder die Forderung bereits rechtskräftig festgestellt ist. Vor einer eventuellen Einwilligung des Mandanten ist dieser vorher über die Informationspflicht des Rechtsanwalts gegenüber dem Inkassounternehmen aufzuklären.

Da in den meisten Fällen im Vorfeld keine solche Einwilligung eingeholt wird und im Nachhinein meist nicht mehr zu erhalten ist, scheidet die Variante, ein Inkassobüro mit der weiteren Bearbeitung einer überfälligen Forderung zu beauftragen für die meisten Rechtsanwälte in der Praxis aus.

Es bleibt dann nur noch die Möglichkeit, einen anderen auf Forderungsmanagement spezialisierten Rechtsanwalt einzuschalten. Dies ist nach o.g. Vorschrift problemlos möglich ohne dass spezielle Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Praktisch analog verhält sich die rechtliche Situation bei Steuerberatern bzw. Steuerberatungsgesellschaften (§ 64 Absatz 2 StBerG).

Der Unterschied besteht lediglich darin, dass Steuerberater theoretisch die Angelegenheit wahlweise einem anderen Steuerberater oder einem anderen Rechtsanwalt zur weiteren Bearbeitung übertragen könnten ohne dass besondere Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

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Die KMP Treumania GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft ist bundesweit tätig insbesondere auf dem Gebiet des anwaltlichen Forderungsmanagements. Besonderer Wert wird dabei darauf gelegt, offene Forderungen nicht nur unter juristischen Aspekten zu bearbeiten, sondern auch wirtschaftliche Überlegungen mit einzubeziehen. So wird regelmäßig bereits in einem sehr frühen Stadium die Bonität des Schuldners sehr genau geprüft. Hieraus wird dann gemeinsam mit dem Gläubiger die weitere Vorgehensweise individuell abgestimmt.

Hat ein Unternehmen überfällige Forderungen, gibt es hinsichtlich der weiteren Bearbeitung grundsätzlich drei Möglichkeiten:

a) Das Unternehmen bearbeitet die Forderung selber weiter, indem beispielsweise ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt wird.
b) Es wird ein Inkassounternehmen beauftragt.
c) Es wird ein Rechtsanwalteingeschaltet.

Die Vorteile der sofortigen Einschaltung eines Rechtsanwalts stellen sich wie folgt dar:

1. Psychologischer Effekt
Oftmals werden von erfahrenen Schuldnern Schreiben von Unternehmen oder von Inkassounternehmen nicht ernst genommen. Die begrenzten rechtlichen Möglichkeiten sind schließlich bekannt. Erhält der Schuldner dagegen gleich von Anfang an ein Schreiben eines Rechtsanwalts, kann man sich ziemlich sicher sein, dass die Angelegenheit vom Schuldner nunmehr zumindest wahrgenommen und psychologisch so eingestuft wird, dass es da wohl jemand relativ ernst meint mit der Realisierung der betreffenden Forderung. Dies führt weiterhin dazu, dass der Schuldner nun zumindest reagiert und entweder sofort bezahlt um weitere Kosten zu vermeiden oder sich zumindest auf eine Ratenzahlungsvereinbarung einlässt.

2. Kostenübernahme durch den Schuldner
Die Kosten für die Einschaltung eines Rechtsanwaltsträgt im Erfolgsfalle der Schuldner. Im Negativfall wird normalerweise bloß eine relativ geringe „Negativpauschale“ zzgl. Auslagen in Rechnung gestellt.

Wird die Bearbeitung von einem Mitarbeiter des Unternehmens durchgeführt, bleibt das Unternehmen im Normalfall auf den Personalkosten sitzen, egal ob der Schuldner zahlt oder nicht. Ein entsprechend geschulter und erfahrener Mitarbeiter kostet in der Regel auch viel Geld, wenn man Krankheit, Urlaub, Sozialabgaben etc. einrechnet.

Aus Kostengesichtspunkten, ist somit die Beauftragung eines Rechtsanwalts im Normalfall wesentlich sinnvoller.

3. Adressermittlung
In der Praxis besteht oft das Problem, dass erfahrene Schuldner sehr oft umziehen und sich natürlich auch nicht immer korrekt beim Einwohnermeldeamt ummelden. Als normales Unternehmen hat man in der Regel keine Chance die aktuelle Anschrift zu ermitteln. Auf Forderungsmanagement spezialisierte Rechtsanwälte haben in der Regel Vertragsbeziehungen zu Dienstleistern, welche eine professionelle Anschriftenermittlung durchführen können. Auf diese Weise wird erst die Basis dafür geschaffen, rechtliche Maßnahmen durchführen zu können.

4. Bonitätsprüfung
Auf Forderungsmanagement spezialisierte Rechtsanwälte haben im Regelfall durch Anbindung an SCHUFA oder BÜRGEL sehr gute Möglichkeiten, zuverlässige Aussagen über die Bonität eines Schuldners zu machen. Auf diese Weise kann sehr früh entschieden werden, ob es in einem konkreten Fall aus wirtschaftlichen Überlegungen heraus überhaupt sinnvoll ist, kostenintensive Beitreibungsmaßnahmen durchzuführen.

5. Komplettbetreuung aus einer Hand
In manchen Fällen bleibt nur das Klageverfahren, welches der Anwalt bei Einverständnis des Gläubigers selbstverständlich durchführen kann. Der gesamte Fall verbleibt somit in den gleichen Händen, was bedeutet, dass man als Unternehmen nicht wieder erneut alle Unterlagen zusammentragen und jemanden neu übermitteln und erläutern muss. Der bisherige Rechtsanwalt hat bereits sämtliche Unterlagen aus der außergerichtlichen Tätigkeit und kennt den Fall bereits.

Unternehmen, welche noch keine praktischen Erfahrungen mit der Einschaltung eines Rechtsanwalts im Bereich Forderungsmanagement haben, wird empfohlen, sich hierzu entsprechend informieren zu lassen.

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Im September 2016 erhielten die KMP Treumania GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft sowie auch die KMP Treumania GmbH Steuerberatungsgesellschaft etliche Hinweise und Telefonanrufe aufgrund der dubiosen Emails der „KMP Inkasso Rechtsanwälte“, die in Massen versendet wurden, jedoch mit der KMP Treumania GmbH in Waldsassen in keinerlei Verbindung stehen.

Aufgrund der noch immer anhaltenden Thematik möchte die Gesellschaft nochmals ausführlich hierauf eingehen und sich erneut ausdrücklich von dieser Firma distanzieren, wie bereits zu seiner Zeit durch den Warnhinweis auf der Homepage. Der Unterschied ist bereits am Firmensitz erkennbar. Der Sitz der Gesellschaft befindet sich in Waldsassen, wohingegen die kuriosen KMP Inkasso Anwälte diesen in Duisburg angeben.

Details zum Sachverhalt:

In den Emails der KMP Inkasso Rechtsanwälte wurden angebliche Kosten der 11885 Auskunftsdienste AG  eingefordert, die so bei den Empfängern nie angefallen sind. In den Emails wurde auch direkt eine Bankverbindung genannt, mit der sehr auffälligen Bitte, direkt an die Anwälte und nicht an den Gläubiger zu überweisen. Der genannte Gläubiger, die 11885 Auskunftsdienste AG steht ebenso in keiner Geschäftsbeziehung zur KMP Treumania GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft.

Nach Überprüfung ist der in den Emails genannte Rechtsanwalt, Robin Vymlatil, nicht in der Datenbank der Rechtsanwaltskammer gelistet. Die Domain kmp-inkasso.de wurde einige Tage nach Umlauf der Emails bereits gesperrt.

Für seriöse Rechtsanwälte ist es äußerst untypisch, Zahlungsaufforderungen ohne vorherigen postalischen Schriftverkehr per Email zu versenden. Leider wird das kostenlose Medium Email jedoch häufig für betrügerische Zwecke ausgenutzt.

Weitere Details zu diesem Sachverhalt können Sie auch bei diversen Verbraucherdiensten online nachlesen, wie z. B. unter verbraucherdienst.blogspot.de/2016/09/mail-kmp-rechtsanwaelte.html.

Pressekontakt:

KMP Treumania GmbH
Rechtsanwaltsgesellschaft
Johannes C. Achter, Rechtsanwalt/Steuerberater
Münchenreuther Straße 31
95652 Waldsassen
Tel.: 09632 9 22 93 30
Fax: 09632 9 22 93 31
Email: ra[at]kmp-treumania.de
Internet: www.kmp-treumania.de/rechtsanwaelte
Amtsgericht Weiden i. d. Opf. HRB 4519

 

Die KMP Treumania GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft ist bundesweit tätig insbesondere auf dem Gebiet des anwaltlichen Forderungsmanagements. Besonderer Wert wird dabei darauf gelegt, offene Forderungen nicht nur unter juristischen Aspekten zu bearbeiten, sondern auch wirtschaftliche Überlegungen mit einzubeziehen.