Beitragsbemessungsgrenzen 2024: Das sind die neuen Werte

Im November hat der Bundesrat der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2024 zugestimmt.

Nach den gesetzlichen Vorgaben sind die maßgebenden Werte der Rechengrößen für die Sozialversicherung immer für ein Kalenderjahr fortzuschreiben. Auf Grundlage dessen wurden Ende November mit der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2024 die voraussichtlichen Werte für das Jahr 2024 festgelegt.

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird im Jahr 2024 voraussichtlich bei 5.175 Euro monatlich (62.100 Euro jährlich) liegen. Dieselben Werte gelten auch für die soziale Pflegeversicherung.

Die im Versicherungsrecht relevante allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) soll im Jahr 2024 bei 69.300 Euro liegen. 

Die BBG West wird im Jahr 2024 in der allgemeinen Rentenversicherung und in der Arbeitslosenversicherung voraussichtlich auf 7.550 Euro monatlich festgesetzt, jährlich sind das 90.600 Euro. In der knappschaftlichen Rentenversicherung beträgt sie voraussichtlich 111.600 Euro jährlich bzw. 9.300 Euro monatlich.

In den neuen Bundesländern wird die BBG RV Ost im Jahr 2024 voraussichtlich auf 7.450 Euro monatlich bzw. 89.400 Euro jährlich angehoben. In der knappschaftlichen Rentenversicherung beläuft sie sich voraussichtlich auf 9.200 Euro monatlich bzw. 110.400 Euro jährlich.

(Stand: 29.12.2023)

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