Pauschbeträge für Sachentnahmen für das Kalenderjahr 2025

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Pauschbeträge für Sachentnahmen 2025: Das sind die aktuellen Werte

Im Januar hat die Finanzverwaltung die für das Jahr 2025 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) bekanntgegeben.

Diese Werte werden auf der Grundlage der vom Statistischen Bundesamt ermittelten Aufwendungen privater Haushalte für Nahrungsmittel und Getränke festgesetzt. Mit ihrer Hilfe können Steuerpflichtige Warenentnahmen monatlich pauschal verbuchen. Diese Regelung dient der Vereinfachung und lässt keine Zu- und Abschläge zur Anpassung an die individuellen Verhältnisse zu.

GewerbezweigJahreswert für eine Person ohne Umsatzsteuer
1. Januar bis 31. Dezember 2025
Ermäßigter SteuersatzVoller SteuersatzInsgesamt
Bäckerei1.6332091.842
Fleischerei/Metzgerei1.4535552.008
Gaststätten aller Art   
a) mit Abgabe von kalten Speisen1.4231.0342.457
b) mit Abgabe von kalten und warmen Speisen2.2921.7534.045
Getränkeeinzelhandel120270390
Café und Konditorei1.5735852.158
Milch, Milcherzeugnisse, Fettwaren und Eier (Eh.)7040704
Nahrungs- und Genussmittel (Eh.)1.3633601.723
Obst, Gemüse, Südfrüchte und Kartoffeln (Eh.)375165540
Quelle: BMF-Schreiben vom 21.01.2025

(Stand: 17.02.2025)

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