BMF gibt Vorabhinweise zur künftigen „eRechnung“
Im Rahmen der ViDA-Initiative plant die EU-Kommission die Einführung eines elektronischen Meldesystems, das u. a. die bisherige Zusammenfassende Meldung (ZM) ersetzen soll. Nach momentanem Zeitplan sollen die Änderungen 2028 in Kraft treten. Alle neuen Informationen finden Sie hier.
Mit dem Wachstumschancengesetz sollen die Regelungen zur Einführung der elektronischen Rechnung für inländische B2B-Umsätze im UStG festgelegt werden. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat nun bereits vor Abschluss des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens erste Hinweise dazu veröffentlicht. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die bereits bekannten Formate XRechnung und ZUGFeRD die Anforderungen an eine elektronische Rechnung erfüllen.
Nach aktuellem Sachstand soll eine eRechnung eine Rechnung sein, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht.
Das BMF und die obersten Finanzbehörden der Länder haben frühzeitig die Frage erörtert, ob ein hybrides Format die geplanten gesetzlichen Anforderungen erfüllen wird. Dabei kamen sie zu dem Ergebnis, dass insbesondere sowohl eine Rechnung nach dem bekannten XStandard als auch nach dem ZUGFeRD-Format ab Version 2.0.1 grundsätzlich eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format darstellt, die den geplanten Anforderungen entspricht.
Das BMF äußert sich darüber hinaus auch zum Einsatz von EDI-Verfahren. Demnach werde aktuell an einer Lösung gearbeitet, die die Weiternutzung der EDI-Verfahren auch im künftigen Rechtsrahmen so weit wie möglich sicherstellen soll. Es könne jedoch aktuell nicht ausgeschlossen werden, dass hier technische Anpassungen vorgenommen werden müssen. Man sei jedoch bemüht, den Umstellungsaufwand im Interesse der Wirtschaft auf das Notwendige zu begrenzen.
Der Regierungsentwurf sieht für die Pflicht zum Ausstellen einer elektronischen Rechnung eine gestaffelte Übergangsregelung vor. Vorsorglich weist das BMF jedoch darauf hin, dass nach aktuellem Zeitplan alle Unternehmer ab dem 01.01.2025 verpflichtet sein werden, elektronische Rechnungen entgegennehmen zu können.
Es seien daher in den kommenden Monaten die technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen.
(Stand: 30.11.2023)